Was ist eigentlich Stockwerkeigentum und welche Pflichten bringt es mit sich?

Stockwerkeigentum ist eine beliebte Form des Immobilienbesitzes – doch vielen ist nicht bewusst, welche Pflichten damit verbunden sind. Wer gut informiert ist, schützt nicht nur den Wert seiner Immobilie, sondern trägt auch zu einem harmonischen Zusammenleben in der Eigentümergemeinschaft bei. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie als Stockwerkeigentümer:in besonders achten sollten.

1. Teilnahme an Eigentümerversammlungen

Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Entscheidungsorgan der Gemeinschaft. Hier werden Themen wie Sanierungen, Budget, Hausordnung oder Verwaltung beschlossen. Auch wenn keine Teilnahmeverpflichtung besteht, wird erwartet, dass Eigentümer:innen aktiv mitwirken. Wer nicht teilnimmt, verzichtet auf sein Mitspracherecht, muss die getroffenen Beschlüsse aber dennoch mittragen.

 

Tipp: Wer verhindert ist, kann sich schriftlich vertreten lassen. Eine Vertretung stellt sicher, dass Ihre Interessen berücksichtigt werden.

2. Pflicht zur Beitragszahlung (Betriebskosten & Erneuerungsfonds)

Jede:r Stockwerkeigentümer:in beteiligt sich anteilsmässig an den laufenden Kosten (z. B. Reinigung, Hauswart, Versicherungen)sowie an Einlagen in den Erneuerungsfonds. Letzterer dient dazu, zukünftige Investitionen, wie Dachsanierungen oder Fassadenrenovationen, zu finanzieren.

 

Wichtig zu wissen: Die Höhe der Beiträge richtet sich in der Regel nach dem Wertquote-Anteil. Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren oder rechtliche Schritte folgen.

3. Mitwirkung bei gemeinschaftlichen Entscheidungen

Viele bauliche oder organisatorische Veränderungen im Gebäude bedürfen eines Beschlusses durch die Eigentümerversammlung, je nach Art mit einfachem, qualifiziertem oder sogar einstimmigem Mehr. Ob es um die Anschaffung von Photovoltaik, die Umgestaltung des Gartens oder eine neue Briefkastenanlage geht: Ihre Stimme zählt.

 

Beispiel: Ein Eigentümer möchte eine Klimaanlage installieren. Da dies Auswirkungen auf die Aussenansicht hat, ist die Zustimmung der Gemeinschaft erforderlich.

4. Instandhaltung des Sonderrechts

Zwar sind Aussenwände, Treppenhäuser und das Dach gemeinschaftliches Eigentum – doch alles innerhalb der eigenen vier Wände (z. B. Böden, Küche, Fensterinnenseiten) gehört zum sogenannten Sonderrecht. Das bedeutet: Jede:r Eigentümer:in ist selbst für Wartung, Reparaturen und Instandsetzung in der eigenen Wohnung verantwortlich.

 

Tipp: Regelmässige Wartung (z. B. Dichtungen, Wasserhähne, Fenster) hilft, grössere Schäden zu vermeiden und Werterhalt zu sichern.

5. Einhaltung der Hausordnung und Rücksichtnahme

Eine gut funktionierende Eigentümergemeinschaft basiert auf gegenseitiger Rücksichtnahme. Ob Ruhezeiten, Haustierhaltung oder Nutzung von Gemeinschaftsräumen, die Hausordnung schafft Klarheit. Sie ist für alle verbindlich und Teil der gemeinschaftlichen Regeln.

 

Merke: Wer sich nicht daranhält, riskiert Konflikte mit Nachbarn, und im Extremfall sogar rechtliche Konsequenzen.

Fazit

Fazit:

Stockwerkeigentum bringt Verantwortung mit sich, aber auch Stabilität und Mitgestaltungsmöglichkeiten. Wer seine Pflichten kennt und wahrnimmt, trägt zu einem harmonischen Miteinander bei und schützt zugleich den Wert seiner Immobilie.

 

Tipp der Verwaltung: Sie möchten Ihre Pflichten besser verstehen oder planen eine Eigentümerversammlung? Unsere Verwaltung steht Ihnen gerne beratend zur Seite.

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